AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASYCO GmbH

 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis nachfolgender Geschäftsbedingungen:

  1. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und werden den Marktgegebenheiten laufend angepasst.

  1. Produktänderungen

Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Artikel behalten wir uns ausdrücklich vor!

  1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versandkosten ab Lager Attendorn. Wird vom Kunden eine einmalige Teillieferung eines Auftrages gewünscht, so wird die hier entstehende einmalige Teillieferung grundsätzlich ohne Berechnung einer zusätzlichen Frachtkostenpauschale erfolgen. Werden über die einmalige Teillieferung hinaus weitere Teillieferungen vom Kunden gewünscht, so werden für diese Teillieferungen die vollen Frachtkostenpauschalen zusätzlich berechnet.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einbeziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zurzeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20%übersteigt.

Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, besteht unser Eigentumsvorbehalt solange fort, bis feststeht, dass wir aus diesen Wechseln nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Aufgrund der abgetretenen Forderung beim Besteller eingehende Wechsel werden hiermit an uns abgetreten und indossiert. Der Besteller verwahrt die indossierten Wechsel für uns.

  1. Zahlung

Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt. Bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag. Ein offenes Ziel darf 30 Tage nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieses Fälligkeitsdatums werden vom 3.Tage nach Rechnungsdatum ab Verzugszinsen in Höhe von 8%, bei Geschäften mit Verbrauchern (§13 BGB) 5%, über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, usw. gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Gutschriften erfolgen stets nach Abzug der auf den Rechnungsbetrag gewährten Skonti und anderen Nachlässen. Wechsel und Schecks gelten als Zahlung erst nach deren Einlösung. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen  Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die ASYCO GmbH berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

  1. Transportschäden

Sämtliche Lieferungen werden auf die Gefahr des Kunden/Bestellers verschickt. Der Kunde ist verpflichtet offene Transportschäden bei Annahme vom Fracht-Führer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht  versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden. Der Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels erbringen Sie uns bitte sofort. Es gilt für verdeckte Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind. Diese sind: bei der Post innerhalb von 24 Stunden; bei der Bahn innerhalb von 7 Tagen; beim Spediteur innerhalb von 6 Tagen.

  1. Reklamationen

Wir sind stets bemüht, Ihnen nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben (mangelhafte Ware oder Falschlieferung), so senden Sie die betroffene Ware (inklusive Rechnungs- und Lieferscheinkopie sowie detaillierte Fehlerbeschreibung) frei Haus an uns zurück. Ohne genaue und detaillierte Fehlerbeschreibung ist eine Bearbeitung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass von uns gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung zu untersuchen ist. Mängel der Ware und Mängel im Lieferumfang (fehlendes Produkt oder Lieferung eines nicht bestellten Produktes), müssen uns innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang angezeigt werden. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden und gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Anmeldung der Reklamation ist per Mail oder telefonisch durchzuführen.

Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei berechtigten Reklamationen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung, Reparatur oder Neulieferung berechtigt.

Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Produkte werden die angefallenen Prüfkosten an den Einsender weiterberechnet. Der Kunde ist verpflichtet die unberechtigt reklamierten Produkte zurückzunehmen! Die Rücksendung hat komplett in Originalverpackung frei Haus an uns zu erfolgen!

  1. Haftungsbegrenzung

Die Haftung von ASYCO GmbH ist begrenzt auf den Warenwert. Diese Begrenzung gilt nicht für die Haftung von ASYCO GmbH für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ASYCO GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen von ASYCO GmbH beruhen, sowie für die Haftung von sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ASYCO GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ASYCO GmbH beruhen.

  1. Gültigkeit des Katalogs

Mit diesem Katalog verlieren sämtliche vorhergehenden Angebote ihre Gültigkeit. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

  1. Erfüllungsort /Gerichtsstand

Soweit der Kunde/Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen Attendorn vereinbart.

“Gerichtsstand ist Olpe”; wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden/Bestellers geltend zu machen.

  1. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.